Dr. Lang Softwareschulungen |  Kompetenz in Weiterbildung

 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Dr. Lang Softwareschulung

Stand: 01.04.2008

 

§ 1 Geltungsbereich dieser AGB

 

Die nachstehenden AGB gelten für sämtliche Leistungen der Dr. Lang Softwareschulungen (fortführend „Dr. Lang IT“). Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringen.

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

 

(1) Die Bestellung bzw. der Auftrag des Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Ware bzw. Beginn mit der bestellten Leistung annehmen können.

 

(2) Sofern nicht anders im Angebot bestimmt, hat das Angebot eine Gültigkeit von 8 Wochen, beginnend am Tag der Zusendung zum Kunden.

 

(3) Sofern das verbindliche Vertragsangebot nicht vom Kunden, sondern von der Dr. Lang IT ausgeht, ist diese ebenfalls zwei Wochen lang an ihr Angebot gebunden.

 

(4) Angebote, die weder direkt noch indirekt einen Preis enthalten, sind grundsätzlich nicht als verbindliche Vertragsangebote, sondern als Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Vertragsangebotes zu verstehen.

 

(5) Bei Angeboten der Dr. Lang IT sind technische Änderungen vorbehalten, sofern das Produkt hierdurch in seiner nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendbarkeit nicht beeinträchtigt wird.

 

§ 3 Gehilfen und Subunternehmer

 

Die Dr. Lang IT ist jederzeit berechtigt, sich für die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten Dritter als Gehilfen oder Subunternehmer zu bedienen.

 

§ 4 Mitwirkung des Kunden

 

(1) Vom Kunden an die Dr. Lang IT zu liefernde Daten, Manuskripte etc. müssen bei uns so rechtzeitig eingereicht werden, dass sie auch bei Berücksichtigung einer angemessenen Bearbeitungszeit bei Dr. Lang IT noch innerhalb des von dort vorgegebenen Zeitrahmens (Anmeldeschluss, Bestellschluss o. ä.) noch vor Beginn der Dienstleistung bzw. Lieferung (bspw. Kursbeginn, vereinbartes Lieferdatum, o. ä.) bearbeitet werden können. Den entsprechenden Zeitrahmen (z.B. Anmeldeschluss) teilen wir dem Kunden im vorhinein mit. Die Daten, Manuskripte etc. müssen darüber hinaus (falls vorhanden) den von uns aufgegebenen Normen entsprechen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Kunde für die Schulung, die Verwendung bestimmter eigener Daten bzw. Unterlagen wünscht.

 

(2) Für den Fall, dass die Dr. Lang IT Arbeiten an Kundensystemen vornehmen soll, ist der Kunde verpflichtet, zuvor für Datensicherung zu sorgen. Die Dr. Lang IT garantiert nicht für die Unversehrtheit von Daten und Programmen. Darüber hinaus ist der Kunde ist auch dann zur rechtzeitigen Sicherung seiner Daten verpflichtet, wenn er in eigener Regie Daten in sein System integriert, die ihm durch die Dr. Lang IT geliefert worden sind.

 

(3) Sofern der Kunde Texte, Bilder oder sonstige Daten für Schulungs- oder sonstige Zwecke zur Verfügung stellt, so sind diese zuvor auf Viren o. ö. zu prüfen und dies per E-Mail zu bestätigen. Es dürfen nur virenfreie Dateien übertragen werden.

 

(4) Datenträger, Vorlagen, Manuskripte und andere Unterlagen werden von uns mit der gleichen Sorgfalt behandelt, die wir in eigenen Angelegenheiten für vergleichbares Material aufwenden. Wünscht der Kunde nach Abwicklung des Auftrages eine weitere Aufbewahrung des Datenträgers mit besonderen Sicherheitsvorkehrungen, so ist uns dies im vorhinein schriftlich mitzuteilen. Wir unterbreiten in diesem Fall ein Angebot für die kostenpflichtige weitere Aufbewahrung.

 

(5) Wünscht der Kunde die Versicherung seiner Daten, seiner Datenträger oder sonstiger Vermögenswerte, so hat er dies rechtzeitig mitzuteilen und die Kosten der Versicherung zu übernehmen. Im Regelfall ist eine solche Regelung von Anfang an in den Vertrag aufzunehmen.

 

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

 

(1) Es ist das vereinbarte Entgelt zu zahlen.

 

(2) Bei Verträgen, in denen es um eine einmalige Leistung geht, sind Preisänderungen ausnahmsweise dann zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Termin der Leistung mehr als vier Monate liegen. Ändern sich innerhalb dieses Zeitraums die Löhne oder die Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preisänderung mehr als 5 % beträgt.

 

(3) Bei Dauerschuldverhältnissen kann der Preis ebenfalls nachträglich angepasst werden. Die Preisänderung wird in diesem Fall mit einer Frist von sechs Wochen nach Mitteilung an den Kunden wirksam. Bei Preisänderungen zu Lasten des Kunden steht diesem innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Änderung ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Wirkung zum Eintritt der Preisänderung zu.

 

(4) Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur möglich mit Ansprüchen, die rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt wurden.

 

§ 6 Rücktrittsrechte

 

(1) Die Dr. Lang IT ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO abgegeben hat oder das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wurde.

 

(2) Der Kunde kann vor Beginn der Leistungserbringung (Schulungsbeginn) durch die Dr. Lang IT vom abgeschlossenen Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Erfolgt die Vertragskündigung bis zu 2 Wochen vor Trainingsbeginn Dr.Lang Softwareschulungen zu, erfolgt sie gebührenfrei. Bei wirksamer Stornierungserklärung, die weniger als 2 Wochen, jedoch spätestens 1 Woche vor Trainingsbeginn Dr.Lang Softwareschulungen zugeht, wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% der  Vergütung erhoben. Bei jeder anderen wirksamen Stornierungserklärung ist die volle Vergütung zu zahlen. Dem Kunden ist es gestattet, einen Ersatzteilnehmer zu stellen, dabei entfallen die Stornierungsgebühren.

 

§ 7 Leistungszeit, Kündigung, Nachfrist

 

(1) Sofern kein fester Termin für die Leistung der Dr. Lang IT vereinbart ist und sich aus dem Vertrag auch sonst nichts anderes ergibt, beginnt die Leistung spätestens zwei Wochen nach Vertragsschluss.

 

(2) Die Frist beginnt nicht zu laufen, solange die Leistung durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, und durch Dr. Lang IT nicht zu vertretende Umstände, hinausgezögert wird. Beide Vertragspartner haben in diesem Fall nach Ablauf von zwei Wochen ein Rücktrittsrecht, sofern ein längeres Zuwarten nicht zumutbar ist. Der Rücktritt kann auch auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung beschränkt werden. Schadensersatzansprüche gegenüber der Dr. Lang IT sind jedoch ausgeschlossen.

 

(3) Dauerschuldverhältnisse, die für einen unbestimmten Zeitraum begründet worden sind, können regelmäßig jeweils zum Ende des eines jeden Quartals mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

 

(4) Soweit die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraussetzt, beträgt diese mindestens zwei Wochen.

 

§ 8 Besonderheiten bei journalistischen und redaktionellen Leistungen

 

Da, wo die Dr. Lang IT die Veröffentlichung von Texten, Bildern oder anderen Daten durch Zeitungen, Zeitschriften oder sonstige Dritte nur vorbereitet und / oder vermittelt, beschränkt sich die Leistung der Dr. Lang IT auf die Arbeiten bis zur Einreichung bei der Redaktion oder sonstigen zuständigen Stelle des Dritten. Die Redaktionen von Zeitungen, Zeitschriften und sonstigen Medien handeln in eigener Verantwortung. Es kann daher keine Garantie dafür übernommen werden, dass die Daten des Kunden in der von ihm gewünschten Weise oder zu dem von ihm gewünschten Zeitpunkt tatsächlich durch den Dritten veröffentlicht werden. Auf Wunsch des Kunden bemühen wir uns um eine rechtsverbindliche Veröffentlichungszusage des Dritten. Auch in diesem Fall haftet jedoch ausschließlich der Dritte für seine Zusage. Die Leistung der Dr. Lang IT beschränkt sich diesbezüglich auf die Vermittlung.

 

§ 9 Haftung für die Qualität der Leistung

 

(1) Sofern der Kunde Unternehmer ist, behalten wir uns bei einem Kaufvertrag im Falle eines Mangels vor, die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache vorzunehmen.

 

(2) Mängel im Rahmen eines Kauf- oder Werkvertrages hat ein Kunde, der Unternehmer ist, der Dr. Lang IT gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen, soweit der Mangel offensichtlich ist. Nach Ablauf der Frist erlischt andernfalls der Gewährleistungsanspruch. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben.

 

(3) Dr.Lang Softwareschulungen ist berechtigt, den Trainingsinhalt und –Aufbau dem Stand der Entwicklung anzupassen.

 

§ 10 Haftung für Schäden

 

(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Eine Haftung der Dr. Lang IT, für eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit eines Kunden oder seiner Mitarbeiter in unseren Geschäftsräumen, ohne fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung unserer Mitarbeiter, ist ausgeschlossen.

 

(2) Sofern der Kunde Unternehmer ist, wird die Haftung der Höhe nach auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB).

 

§ 11 Eigentumsvorbehalt

 

(1) Sofern zu der vereinbarten Leistung der Dr. Lang IT die Übereignung eines Gegenstandes gehört, behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten Entgeltes vor.

 

(2) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsgegenstände hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an dem Gegenstand bestehenden Rechte hinzuweisen.

 

§ 12 Verjährung

 

(1) Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware oder Herstellung des Werkes. Dies gilt nicht, wenn wir grob schuldhaft oder vorsätzlich gehandelt haben oder bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden.

 

(2) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr, beginnend mit Ablieferung der Ware oder Herstellung des Werkes. Sofern der Kunde Verbraucher ist, gilt dies nur bei Verträgen über gebrauchte Gegenstände. Auch sonst bleibt es immer dann bei der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, wenn diese mehr als zwei Jahre beträgt.

 

§ 13 Form von Erklärungen, E-Mail, Fax

 

(1) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde nach Vertragsschluss gegenüber der Dr. Lang IT oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

 

(2) Erklärungen beider Vertragspartner sind auch in Form von E-Mail oder Telefax möglich und verbindlich, soweit nicht das Gesetz eine andere Form vorschreibt. Beide Vertragspartner haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Empfangsgeräte bzw. Empfangseinrichtungen die nötige Kapazität aufweisen und in denselben Abständen nach Posteingängen kontrolliert werden wie dies bei der Briefpost üblich ist.

 

§ 14 Urheberrecht, sonstige Rechte, Geheimhaltung

 

(1) Sämtliche Urheberrechte und sonstigen Rechte an Informationen und Daten, die wir im Rahmen unseres Vertrages an den Kunden weitergeben, bleiben bei der Dr. Lang IT. Der Kunde erhält lediglich ein Nutzungsrecht, das auf den im Vertrag vorausgesetzten Zweck beschränkt ist.

 

(2) Jeder Vertragspartner wird alle Unterlagen und Informationen, die er im Rahmen dieses Vertrages erhält, vertraulich behandeln. die Vertragspartner werden ihre Mitarbeiter zur Verschwiegenheit verpflichten.

 

§ 15 Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand

 

(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Soweit es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt, bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände unberührt.

 

(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

(3) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Wir sind auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

 

 

Dr. Lang Softwareschulungen

Guido Ramseier

Schulungscenter

Rabenauer Straße 7-11, 35457 Lollar

Telefon 06406 - 830 730 6

Postadresse

Ritzy IT

Wohnbacherweg 8

35519 Rockenberg

Tel: 06033-972 486, Fax: 06033-972 487

 

www.drlang-it.de

St.-Nr. Gießen 016 859 01173

DE 216608622

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Erläuterung:

IT = Informationstechnologie

EDV = Elektronische Datenverarbeitung

DV = Datenverarbeitung

 

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