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Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB)
der Dr.
Lang Softwareschulung
Stand: 01.04.2008
§ 1
Geltungsbereich dieser AGB
Die nachstehenden AGB gelten
für sämtliche Leistungen der Dr. Lang Softwareschulungen (fortführend „Dr.
Lang IT“). Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende
oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden
erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich
ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann,
wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren
Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an
ihn vorbehaltlos erbringen.
§ 2
Angebot und Vertragsschluss
(1) Die Bestellung bzw. der
Auftrag des Kunden stellt ein verbindliches Angebot dar, das wir innerhalb
von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch
Zusendung der bestellten Ware bzw. Beginn mit der bestellten Leistung
annehmen können.
(2) Sofern nicht anders im
Angebot bestimmt, hat das Angebot eine Gültigkeit von 8 Wochen, beginnend
am Tag der Zusendung zum Kunden.
(3) Sofern das verbindliche
Vertragsangebot nicht vom Kunden, sondern von der Dr. Lang IT ausgeht, ist
diese ebenfalls zwei Wochen lang an ihr Angebot gebunden.
(4) Angebote, die weder
direkt noch indirekt einen Preis enthalten, sind grundsätzlich nicht als
verbindliche Vertragsangebote, sondern als Aufforderung zur Abgabe eines
verbindlichen Vertragsangebotes zu verstehen.
(5) Bei Angeboten der Dr.
Lang IT sind technische Änderungen vorbehalten, sofern das Produkt
hierdurch in seiner nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendbarkeit nicht
beeinträchtigt wird.
§ 3 Gehilfen und Subunternehmer
Die Dr. Lang IT ist
jederzeit berechtigt, sich für die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten
Dritter als Gehilfen oder Subunternehmer zu bedienen.
§ 4
Mitwirkung des Kunden
(1) Vom Kunden an die Dr.
Lang IT zu liefernde Daten, Manuskripte etc. müssen bei uns so rechtzeitig
eingereicht werden, dass sie auch bei Berücksichtigung einer angemessenen
Bearbeitungszeit bei Dr. Lang IT noch innerhalb des von dort vorgegebenen
Zeitrahmens (Anmeldeschluss, Bestellschluss o. ä.) noch vor Beginn der
Dienstleistung bzw. Lieferung (bspw. Kursbeginn, vereinbartes Lieferdatum,
o. ä.) bearbeitet werden können. Den entsprechenden Zeitrahmen (z.B.
Anmeldeschluss) teilen wir dem Kunden im vorhinein mit. Die Daten,
Manuskripte etc. müssen darüber hinaus (falls vorhanden) den von uns
aufgegebenen Normen entsprechen. Dies kann insbesondere dann der Fall sein,
wenn der Kunde für die Schulung, die Verwendung bestimmter eigener Daten
bzw. Unterlagen wünscht.
(2) Für den Fall, dass die
Dr. Lang IT Arbeiten an Kundensystemen vornehmen soll, ist der Kunde
verpflichtet, zuvor für Datensicherung zu sorgen. Die Dr. Lang IT
garantiert nicht für die Unversehrtheit von Daten und Programmen. Darüber
hinaus ist der Kunde ist auch dann zur rechtzeitigen Sicherung seiner Daten
verpflichtet, wenn er in eigener Regie Daten in sein System integriert, die
ihm durch die Dr. Lang IT geliefert worden sind.
(3) Sofern der Kunde Texte,
Bilder oder sonstige Daten für Schulungs- oder sonstige Zwecke zur
Verfügung stellt, so sind diese zuvor auf Viren o. ö. zu prüfen und dies
per E-Mail zu bestätigen. Es dürfen nur virenfreie Dateien übertragen
werden.
(4) Datenträger, Vorlagen,
Manuskripte und andere Unterlagen werden von uns mit der gleichen Sorgfalt
behandelt, die wir in eigenen Angelegenheiten für vergleichbares Material
aufwenden. Wünscht der Kunde nach Abwicklung des Auftrages eine weitere
Aufbewahrung des Datenträgers mit besonderen Sicherheitsvorkehrungen, so
ist uns dies im vorhinein schriftlich mitzuteilen. Wir unterbreiten in
diesem Fall ein Angebot für die kostenpflichtige weitere Aufbewahrung.
(5) Wünscht der Kunde die
Versicherung seiner Daten, seiner Datenträger oder sonstiger
Vermögenswerte, so hat er dies rechtzeitig mitzuteilen und die Kosten der
Versicherung zu übernehmen. Im Regelfall ist eine solche Regelung von
Anfang an in den Vertrag aufzunehmen.
§ 5
Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es ist das vereinbarte
Entgelt zu zahlen.
(2) Bei Verträgen, in denen
es um eine einmalige Leistung geht, sind Preisänderungen ausnahmsweise dann
zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Termin der
Leistung mehr als vier Monate liegen. Ändern sich innerhalb dieses
Zeitraums die Löhne oder die Materialkosten, so sind wir berechtigt, den
Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen oder den
Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn
die Preisänderung mehr als 5 % beträgt.
(3) Bei
Dauerschuldverhältnissen kann der Preis ebenfalls nachträglich angepasst
werden. Die Preisänderung wird in diesem Fall mit einer Frist von sechs Wochen
nach Mitteilung an den Kunden wirksam. Bei Preisänderungen zu Lasten des
Kunden steht diesem innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Änderung
ein außerordentliches Kündigungsrecht mit Wirkung zum Eintritt der
Preisänderung zu.
(4) Die Aufrechnung durch
den Kunden ist nur möglich mit Ansprüchen, die rechtskräftig festgestellt
oder von uns anerkannt wurden.
§ 6
Rücktrittsrechte
(1) Die Dr. Lang IT ist
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde über sein Vermögen
einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat, eine
eidesstattliche Versicherung gemäß § 807 ZPO abgegeben hat oder das
Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet oder die Eröffnung mangels
Masse abgelehnt wurde.
(2) Der Kunde kann vor
Beginn der Leistungserbringung (Schulungsbeginn) durch die Dr. Lang IT vom
abgeschlossenen Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich
erfolgen. Erfolgt die Vertragskündigung bis zu 2 Wochen vor Trainingsbeginn
Dr.Lang Softwareschulungen zu, erfolgt sie gebührenfrei. Bei wirksamer
Stornierungserklärung, die weniger als 2 Wochen, jedoch spätestens 1 Woche
vor Trainingsbeginn Dr.Lang Softwareschulungen zugeht, wird eine
Stornogebühr in Höhe von 50% der
Vergütung erhoben. Bei jeder anderen wirksamen Stornierungserklärung
ist die volle Vergütung zu zahlen. Dem Kunden ist es gestattet, einen
Ersatzteilnehmer zu stellen, dabei entfallen die Stornierungsgebühren.
§ 7
Leistungszeit, Kündigung, Nachfrist
(1) Sofern kein fester
Termin für die Leistung der Dr. Lang IT vereinbart ist und sich aus dem
Vertrag auch sonst nichts anderes ergibt, beginnt die Leistung spätestens
zwei Wochen nach Vertragsschluss.
(2) Die Frist beginnt nicht
zu laufen, solange die Leistung durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare,
und durch Dr. Lang IT nicht zu vertretende Umstände, hinausgezögert wird.
Beide Vertragspartner haben in diesem Fall nach Ablauf von zwei Wochen ein
Rücktrittsrecht, sofern ein längeres Zuwarten nicht zumutbar ist. Der
Rücktritt kann auch auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung
beschränkt werden. Schadensersatzansprüche gegenüber der Dr. Lang IT sind
jedoch ausgeschlossen.
(3) Dauerschuldverhältnisse,
die für einen unbestimmten Zeitraum begründet worden sind, können
regelmäßig jeweils zum Ende des eines jeden Quartals mit einer Frist von
einem Monat gekündigt werden.
(4) Soweit die
Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen
Nachfrist voraussetzt, beträgt diese mindestens zwei Wochen.
§ 8
Besonderheiten bei journalistischen und redaktionellen Leistungen
Da, wo die Dr. Lang IT die
Veröffentlichung von Texten, Bildern oder anderen Daten durch Zeitungen,
Zeitschriften oder sonstige Dritte nur vorbereitet und / oder vermittelt,
beschränkt sich die Leistung der Dr. Lang IT auf die Arbeiten bis zur
Einreichung bei der Redaktion oder sonstigen zuständigen Stelle des
Dritten. Die Redaktionen von Zeitungen, Zeitschriften und sonstigen Medien
handeln in eigener Verantwortung. Es kann daher keine Garantie dafür
übernommen werden, dass die Daten des Kunden in der von ihm gewünschten
Weise oder zu dem von ihm gewünschten Zeitpunkt tatsächlich durch den
Dritten veröffentlicht werden. Auf Wunsch des Kunden bemühen wir uns um
eine rechtsverbindliche Veröffentlichungszusage des Dritten. Auch in diesem
Fall haftet jedoch ausschließlich der Dritte für seine Zusage. Die Leistung
der Dr. Lang IT beschränkt sich diesbezüglich auf die Vermittlung.
§ 9
Haftung für die Qualität der Leistung
(1) Sofern der Kunde Unternehmer
ist, behalten wir uns bei einem Kaufvertrag im Falle eines Mangels vor, die
Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch
Lieferung einer mangelfreien Sache vorzunehmen.
(2) Mängel im Rahmen eines
Kauf- oder Werkvertrages hat ein Kunde, der Unternehmer ist, der Dr. Lang
IT gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels
schriftlich anzuzeigen, soweit der Mangel offensichtlich ist. Nach Ablauf
der Frist erlischt andernfalls der Gewährleistungsanspruch. Das gilt nicht,
wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die
Beschaffenheit der Sache übernommen haben.
(3) Dr.Lang Softwareschulungen ist
berechtigt, den Trainingsinhalt und –Aufbau dem Stand der Entwicklung
anzupassen.
§ 10
Haftung für Schäden
(1) Unsere Haftung für
vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von
Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit
haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Eine Haftung der Dr. Lang IT,
für eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit eines Kunden oder
seiner Mitarbeiter in unseren Geschäftsräumen, ohne fahrlässige oder
vorsätzliche Pflichtverletzung unserer Mitarbeiter, ist ausgeschlossen.
(2) Sofern der Kunde
Unternehmer ist, wird die Haftung der Höhe nach auf den regelmäßig
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben,
Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten
und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB).
§ 11
Eigentumsvorbehalt
(1) Sofern zu der
vereinbarten Leistung der Dr. Lang IT die Übereignung eines Gegenstandes
gehört, behalten wir uns das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten
Entgeltes vor.
(2) Über
Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsgegenstände hat uns
der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen
Unterlagen zu unterrichten. Dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger
Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf
die an dem Gegenstand bestehenden Rechte hinzuweisen.
§ 12
Verjährung
(1) Schadensersatzansprüche
des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der
Ware oder Herstellung des Werkes. Dies gilt nicht, wenn wir grob schuldhaft
oder vorsätzlich gehandelt haben oder bei der Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit des Kunden.
(2) Die Gewährleistungsfrist
beträgt ein Jahr, beginnend mit Ablieferung der Ware oder Herstellung des
Werkes. Sofern der Kunde Verbraucher ist, gilt dies nur bei Verträgen über
gebrauchte Gegenstände. Auch sonst bleibt es immer dann bei der
gesetzlichen Gewährleistungsfrist, wenn diese mehr als zwei Jahre beträgt.
§ 13
Form von Erklärungen, E-Mail, Fax
(1) Rechtserhebliche
Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde nach Vertragsschluss gegenüber der
Dr. Lang IT oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
(2) Erklärungen beider
Vertragspartner sind auch in Form von E-Mail oder Telefax möglich und
verbindlich, soweit nicht das Gesetz eine andere Form vorschreibt. Beide
Vertragspartner haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Empfangsgeräte
bzw. Empfangseinrichtungen die nötige Kapazität aufweisen und in denselben
Abständen nach Posteingängen kontrolliert werden wie dies bei der Briefpost
üblich ist.
§ 14
Urheberrecht, sonstige Rechte, Geheimhaltung
(1) Sämtliche Urheberrechte
und sonstigen Rechte an Informationen und Daten, die wir im Rahmen unseres
Vertrages an den Kunden weitergeben, bleiben bei der Dr. Lang IT. Der Kunde
erhält lediglich ein Nutzungsrecht, das auf den im Vertrag vorausgesetzten
Zweck beschränkt ist.
(2) Jeder Vertragspartner
wird alle Unterlagen und Informationen, die er im Rahmen dieses Vertrages
erhält, vertraulich behandeln. die Vertragspartner werden ihre Mitarbeiter
zur Verschwiegenheit verpflichten.
§ 15
Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
(1) Soweit sich aus dem
Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser
Geschäftssitz. Soweit es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt,
bleiben die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände unberührt.
(2) Für diesen Vertrag gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Ist der Kunde Kaufmann,
eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist Gerichtsstand für sämtliche
Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz. Wir sind auch berechtigt,
den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Dr.
Lang Softwareschulungen
Guido Ramseier
Schulungscenter
Rabenauer Straße 7-11, 35457
Lollar
Telefon 06406 - 830 730 6
Postadresse
Ritzy IT
Wohnbacherweg 8
35519 Rockenberg
Tel: 06033-972 486, Fax: 06033-972 487
www.drlang-it.de
St.-Nr. Gießen 016 859 01173
DE 216608622
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Erläuterung:
IT = Informationstechnologie
EDV = Elektronische
Datenverarbeitung
DV = Datenverarbeitung
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